Es kann leider mal vorkommen, dass nicht alles glatt läuft. Wenn ein Zug stark verspätet ist oder eine Verbindung komplett ausfällt, ist das für uns alle ärgerlich. Aber keine Sorge, seit 2009 gelten im deutschen Eisenbahnverkehr einheitliche Fahrgastrechte, die dir in solchen Fällen helfen. Sie garantieren allen Passagieren gleiche Rechte in allen Zügen (S-Bahn, Regionalzüge, Fernverkehr). Die Fahrgastrechte greifen auch bei Buchung einer Reisekette aus mehreren Zügen, unabhängig davon, ob diese von metronom oder einem anderen Eisenbahnunternehmen betrieben werden.

Seit dem 7. Juni 2023 gilt zudem die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Unter bestimmten Bedingungen hast du Ansprüche auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung. Alle wichtigen Infos zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen findest du in unseren Tarifbestimmungen oder unter www.fahrgastrechte.info.

Um deine Ansprüche geltend zu machen, nutze bitte das Fahrgastrechte-Formular. Bitte denke auch daran für Entschädigungen die Originalfahrkarte oder eine Kopie deiner Fahrkarte-/Zeitkarte, sowie für Erstattungen (z.B. bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise, bei Reservierungen und Fahrradkarten, die aufgrund von Verspätung nicht genutzt werden konnten oder bei erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges, eines anderen Verkehrsmittels oder Übernachtungen) die Originalbelege mit zusenden. Das beschleunigt die Bearbeitung der Vorgänge erheblich.

Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Abwicklung der Entschädigungsansprüche ein einheitliches Verfahren der DB gemeinsam mit den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland existiert – und dazu gehören auch wir. Das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) ist dabei der zentrale Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge. Du kannst dein Formular gerne über unser Webformular einreichen oder direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Wir weisen darauf hin, dass wir die Vorgänge lediglich an das Servicecenter Fahrgastrechte weiterleiten. Die Bearbeitung inklusive Korrespondenz und eventueller Auszahlung erfolgt, unseren Datenschutzbestimmungen entsprechend, ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz findest du hier.

Wir hoffen natürlich, dass du diese Infos nie benötigst. Aber falls doch, helfen wir die mit diesem Formular weiter.

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