
Wer muss alles einen Lichtbildausweis vorzeigen?
Ein Satz, den unsere Fahrgastbetreuerinnen und Fahrgastbetreuer im Zug häufiger hören: „Wieso musste ich jetzt meinen Ausweis zeigen – und die da hinten nicht?“ Die Antwort darauf ist gar nicht so kompliziert, aber sie hat viel mit Sicherheit, Vertrauen und dem Schutz unserer Fahrgäste zu tun.
Viele Tickets, viele Regeln
Wer sich einmal durch unsere Tarifwelt gearbeitet hat, weiß: Es gibt nicht nur „das eine Ticket“. Unsere Fahrgastbetreuerinnen und Fahrgastbetreuer lernen in der Ausbildung eine beeindruckende Liste an Fahrscheinarten kennen – darunter Einzelfahrkarten in verschiedenen Preisstufen, Wochen- und Monatskarten für unterschiedliche Zielgruppen, Gruppentickets, Jugend- und Seniorenkarten, spezielle Abos, Verbundtickets, digitale Varianten und vieles mehr.
Woran erkenne ich ein personalisiertes Ticket?
Einige Fahrkarten – insbesondere solche, die online oder über Apps gekauft wurden – sind personengebunden. Das heißt: Sie sind nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, weil der Name auf dem Ticket steht oder eingetragen werden muss. Das betrifft unter anderem:
- Deutschland-Tickets
- Online-Tickets mit Namensangabe
- Quer-durchs-Land-Ticket
- Schleswig-Holstein-Tickets
- Zeitkarten im Abo
- Schüler- und Ausbildungstickets
Diese Maßnahme schützt vor Missbrauch: Wenn ein Ticket nur für eine bestimmte Person gültig ist, hilft der Abgleich mit einem Lichtbildausweis, Fälschungen oder unerlaubte Weitergaben zu erkennen.
Warum der Ausweis so wichtig ist – gerade beim Deutschland-Ticket
Gerade das beliebte Deutschland-Ticket ist leider auch ein Ziel für Betrugsversuche. Immer wieder tauchen gefälschte Internetseiten auf, die Tickets zu vermeintlich günstigen Preisen anbieten – in Wirklichkeit sind diese aber ungültig. Um solchen Betrug zu verhindern und Fahrgäste zu schützen, ist der Lichtbildausweis ein wichtiges Kontrollmittel.
Und warum musste „die da hinten“ keinen Ausweis zeigen?
Ganz einfach: Nicht jedes Ticket ist personalisiert. Es gibt zahlreiche Tickets, bei denen kein Name eingetragen ist – zum Beispiel:
- Einzelfahrkarten aus dem Automaten
- Kurzstreckenkarten
- Kindertickets ohne Namensbindung
Bei diesen Tickets reicht der Fahrschein als Nachweis – ein Ausweis ist nicht notwendig.
Sicherer Ticketkauf: So schützt du dich
Um sicherzugehen, dass ihr wirklich ein gültiges Ticket in der Hand habt, empfehlen wir, nur über offizielle Verkaufsstellen zu buchen:
- auf der Website der NAH.SH
- oder direkt bei der Deutschen Bahn
Wenn ihr euch bei einer Online-Plattform unsicher seid, nutzt den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale. Dieses kostenlose Tool hilft, betrügerische Webseiten zu erkennen: Zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.